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Allgemeine Geschäftsbedingungen

M-Club Ulm

§ 1 Geltung der AGB

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche rechtlichen Beziehungen, die zwischen dem Betreiber des M-Club (= Nightmotion Veranstaltungstechnik & Event-Management GmbH, Neue Gasse 34/1, 89077 Ulm, info@m-club-ulm.de) - im nachfolgenden nur: „M-Club“ - und seinen Kunden und Besuchern - im Nachfolgenden nur: „Gast“ - im räumlich gegenständlichen Bereich des M-Club (Lautenberg 1, 89073 Ulm, Club und Café) begründet werden.
     
  2. Die AGB hängen im Eingangsbereich und im Bereich der Ladestationen der Abrechnungskarten aus und sind auch auf der Internetseite www.m-club-ulm.de abrufbar. Durch das Betreten der Räumlichkeiten des M-Club und die Inanspruchnahme der dort angebotenen Leistungen erkennt der Gast die Gültigkeit dieser AGB an.
     

§ 2 Bezahlservices

  1. Die Bezahlung der im M-Club angebotenen Leistungen., insbesondere der Verzehr von Speisen und Getränken, erfolgt bargeldlos auf Basis der nachfolgend beschriebenen Bezahlsysteme.
     
  2. Die Zahlung kann über eine mobile Payment App des Anbieters SIX Payment Services erfolgen. Die Nutzung erfolgt durch einen Download der App über den jeweiligen App-Store auf das Mobiltelefon des Gastes. Im Übrigen gelten hierfür die weiteren Bedingungen, die im Zusammenhang mit dem Download akzeptiert werden müssen.
     
  3. Alternativ kann die Zahlung über Abrechnungskarten erfolgen, die im M-Club ausgegeben werden und an verschiedenen Ladestationen innerhalb der Räumlichkeiten des M-Club aufgeladen werden können.

    Für die Nutzung der Abrechnungskarten gilt im Einzelnen folgendes:
  • Für die Nutzung der Abrechnungskarte wird keine Gebühr und kein Bearbeitungsentgelt erhoben
  • Jeder Gast ist verpflichtet, die an ihn ausgegebene Abrechnungskarte sorgfältig aufzubewahren. Für einen Verlust oder ein sonstiges Abhandenkommen der Karte haftet allein der Gast. Ein auf der Karte ggfs. vorhandenes Guthaben wird im Falle des Verlusts oder des sonstigen Abhandenkommens der Abrechnungskarte nicht erstattet.
  • Der auf die Abrechnungskarte aufgeladene Geldbetrag kann an den Ladestationen oder den Kassen jederzeit bar eingelöst werden.
  • Die Abrechnungskarte ist wiederverwertbar und kann bei mehreren Besuchen auch wiederholt genutzt / aufgeladen werden. Die Karte selbst bleibt jedoch ausschließliches Eigentum des M-Club. (Pfand 5,-€)

 

§ 3 Nutzung des M-Club

  1. Den Anweisungen des Personals des M-Club ist in jedem Fall Folge zu leisten. Insbesondere behält sich der M-Club das Recht vor, Gäste nicht in die Räumlichkeiten des M-Club einzulassen, sofern dies aufgrund der bereits im Club befindlichen Besucherzahl oder aufgrund des körperlichen Zustands des Gastes (Alkohol, Drogen, etc.) angezeigt ist.
     
  2. Personen, die den Betrieb des M-Club, dessen Personal oder andere Gäste stören, diese belästigen oder tätlich angreifen, werden mit einem Hausverbot belegt. In schwerwiegenden Fällen behält sich der M-Club auch das Stellen einer Strafanzeige vor.
     
  3. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen von Einrichtungs- und Dekorationsgegenständen des M-Club haftet der Gast.
     
  4. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
     
  5. Sofern Kleidungsstücke an der Garderobe abgegeben werden, haftet der M-Club für deren Verlust bis zu einer Haftungshöchstgrenze von € 100,00. Die Höhe des Schadens ist in jedem Einzelfall vom Gast zu belegen (Nachweise über Kaufpreis, Alter, Erhaltungszustand, etc.). Für die Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Kleidungsstücken, die nicht an der Garderobe abgegeben werden, übernimmt der M-Club keine Haftung.

 

§ 4 Film- und Fotoaufnahmen

  1. ​Im M-Club werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Der Gast erklärt hiermit seine Einwilligung in die Anfertigung der Aufnahmen sowie in eine eventuelle Veröffentlichung. Sollte der Gast im Einzelfall mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sein, muss dies rechtzeitig mitgeteilt werden.

 

§ 5 Jugendschutzgesetz

  1. Jeder Gast ist verpflichtet, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten.
     
  2. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist das Sicherheitspersonal des M-Club berechtigt, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter der Gäste zu überprüfen. Ein Einlass ist grundsätzlich erst ab einem Lebensalter von mindestens 18 Jahren möglich.

 

§ 6 Haftung

  1. Die Nightmotion Veranstaltungstechnik & Event-Management GmbH als Betreiber des M-Club haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nicht in den nachfolgenden Absätzen Abweichendes bestimmt ist.
     
  2. Die Haftung des M-Club ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
     
  3. In jedem Fall haftet der M-Club für Ersatzansprüche des Gastes, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung entstanden sind, nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden.
     
  4. Die Haftungsbegrenzungen gemäß vorstehender Absätze 2 und 3 finden keine Anwendung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss waren und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen durfte.

Stand: Dezember 2021